Mietbedingungen
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in einem unserer Appartements entschieden haben.
Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt gewährleisten zu können, haben wir uns Gedanken zum reibungslosen Ablauf gemacht. Die nachfolgenden allgemeinen Mietbedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber (Appartements Pfeffer).
Alle Leistungen des Gastgebers erfolgen ausschließlich auf Basis der Mietbedingunen.
1. Zustandekommen des Vertrages
Auf Anfrage des Gastes, die mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, unterbreitet der Gastgeber ein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Gastgeber kommt mittels einer Buchungsbestätigung zustande, die dem Gast per Post oder E-Mail zugeschickt wird. Erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung ist der Vertrag rechtswirksam und bindend. Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten (z. B. Kostenübernahmeerklärung) vorliegt. Der Vertrag ist für beide Parteien bindend.
2 . Reservierungen
Unverbindliche Reservierungen haben grundsätzlich keinen Bestand. Wurde dennoch eine kurzzeitige unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber mitzuteilen, ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Gastgeber.
3. An- und Abreise
3.1 Die Anreise erfolgt jeweils nach vorheriger Absprache mit dem Gastgeber. Im Falle einer Verspätung ist der Gast verpflichtet dies dem Gastgeber rechtzeitig telefonisch mitzuteilen.
3.2 Die Abreise hat bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen, es sei denn, es wurde explizit eine andere Uhrzeit vereinbart.
3.3 Zwecks Vereinbarung der Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns bis spätestens 3 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail.
3.4 Aus Gründen der Legimitation ist der Gast verpflichtet, dem Gastgeber bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
3.5 Das Appartement wird vom Gastgeber in einem ordentlichen, sauberen und mängelfreien Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten dennoch Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Gastgeber hiervon unverzüglich zu unterrichten.
3.6 Der Gast ist während seines Aufenthalts und bei Auszug für die Sauberkeit des Appartements verantwortlich. Das Geschirr und die Gläser sind zu reinigen und einzuräumen, der Müll zu entsorgen, der Kühlschrank auszuräumen und das Appartement besenrein zu übergeben.
3.7 Der Gast erhält für die Dauer der Nutzung des Appartements je einen Haustür-/ Wohnungstürschlüssel, die bei Abreise komplett zurückzugeben sind. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung vom Gast zu ersetzen. Da es sich um Sicherheitsschlüssel einer Schließanlage handelt, ist bei Verlust ein Pauschalbetrag von 35,00 € pro Schlüssel vom Gast zu entrichten.
3.8 Der Gast kann bei Abreise, wenn dies mit dem Gastgeber zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel des Appartements, an einem mit dem Gastgeber vereinbarten Ort, hinterlassen und die Wohnungstüre zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, sich von der ordnungsgemäßen Schließung der Fenster und der Wohnungstür zu überzeugen.
3.9 Der Gastgeber kann im Zuge der Buchung oder bei Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 100,00 € verlangen. Der Gastgeber erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger, mängelfreier Räumung des Appartements, nach Rückgabe aller Schlüssel und sofern vom Gast keine Schäden verursacht wurden, am Abreisetag zurück.
4. Änderungen / Stornierung
Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Gast dennoch vor Mietbeginn stornieren, hat dies schriftlich zu erfolgen. Kann das Appartement, trotz Bemühung des Gastgebers, nicht anderweitig vermietet werden, werden folgende Prozentsätze der bestätigten Aufenthaltskosten in Rechnung gestellt:
Rücktritt bis zum 30. Tag v. Reiseantritt 10% des Gesamtpreises
Rücktritt zwischen dem 29. bis 20. Tag v. Reiseantritt 25% des Gesamtpreises
Rücktritt zwischen dem 19. bis 10. Tag v. Reiseantritt 50% des Gesamtpreises
Rücktritt zwischen dem 09. bis 04. Tag v. Reiseantritt 65% des Gesamtpreises
Danach 85% des Gesamtpreises
Sollte(n) der Gast (die Gäste) nicht anreisen oder den Aufenthalt vorzeitig abbrechen, bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vollen vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchsversicherung wird dringend empfohlen.
Rücktritt durch den Gastgeber
Im Falle einer Absage durch den Gastgeber, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die eine Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten laut Buchung. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung bzw. Entschädigung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Gastgeber kann nach Nutzungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast andere Personen trotz Abmahnung nachhaltig stört, sich vertragswidrig verhält oder die Hausordnung nicht einhält, sodass die sofortige Aufhebung des Nutzungsvertrages gerechtfertigt ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise sind freibleibend bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ersichtlich durch das Angebot des Gastgebers und auf der Internetseite http://www.appartement-pfeffer.com.
5.2 Die vereinbarten Appartementpreise verstehen sich inklusive Endreinigung und bei längerem Aufenthalt Zwischenreinigung, sowie Handtuch- und Bettwäschewechsel. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).
Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:
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Die Anzahlung in Höhe von 20% des Buchungspreises ist sofort auf das vom Gastgeber in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu zahlen.
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Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig und auf das gleiche Konto wie die Anzahlung zu entrichten.
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Sollte die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung kürzer als vier Wochen sein, ist der gesamte Betrag sofort zu entrichten.
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Bei äußerst kurzfristiger Buchung erfolgt die Zahlung des gesamten Aufenthaltspreises spätestens bei Anreise in bar. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
Gerät der Gast mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, ist der Gastgeber berechtigt, den Vertrag ohne Angabe weiterer Gründe fristlos zu kündigen und das Appartement anderweitig zu vermieten.
6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber Mängel des Appartements oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
6.2 Ein Rücktritt des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Gastgeber nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unterbleibt oder unmöglich umzusetzen ist.
6.3 Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.4 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.5 Die Unterbringung von Haustieren, gleich welcher Art, ist im Appartement nicht gestattet. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Gastgebers untergebracht, besteht das Recht zur fristlosen Kündigung und es kann eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung gestellt werden.
6.6 Im gesamten Gebäude gilt allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Gastgeber eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt.
7. Wertsachen
Der Gastgeber übernimmt bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertsachen (insbesondere Schmuck, Bargeld, technische Geräte usw.) des Gastes keine Haftung. Auch die ordnungsgemäße sichere Verwahrung mitgebrachter Wertgegenstände obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht der Gäste.
8. Haftung und Einhaltung der Mietbedingungen und Hausordnung
8.1 Die Gäste haften für Verluste oder Beschädigungen, die von Ihnen oder durch sie verursacht worden sind. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich, noch grobfahrlässig herbeigeführt wird.
8.2 Für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt (Regen, Wind, Hitze usw.) entstanden sind, haftet weder der Gast noch der Gastgeber.
8.3 Eltern haften insbesondere für ihre Kinder.
8.4 Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Mietbedingungen sowie der Einhaltung der Hausordnung, die in den jeweiligen Appartements des Gastgebers ausliegt, einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die MBD oder die Hausordnung ist der Gastgeber berechtigt, das Beherbergungsverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Aufenthaltspreises oder eine Entschädigung besteht nicht.
8.5 Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, sowie dem sich im Objekt befindlichen Mobiliar und Inventar. Für den Fall größerer vom Gast an der Ferienwohnung oder dem Inventar verursachter Schäden, kommt der Gast noch vor Ort für den erforderlichen Schadensersatz in bar auf (§ 249 Abs. 2 BGB) oder er sorgt für die Leistung entsprechender Sicherheiten.
8.6 Der Gastgeber haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Appartements. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
8.7 Die vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung gemäß der Homepage bzw. der Internet-Buchungsportale, nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
9. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
9.1Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
9.2 Zugangsdaten - Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung.
Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht den Zugangscode zu ändern.
9.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät
gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
•das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
•keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
•die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
•keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
•das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
10. Datenschutz
Der Gastgeber erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchung der Gäste. Die Gäste haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Die von den Gästen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung verwendet. Der Gastgeber ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung und Werbung für die Appartements Pfeffer zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Gastgeber erklärt werden.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Nürnberg als vereinbart. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zum Abschluss eines Gastvertrages unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, oder das Zustandekommen des Vertrages. Anstelle der ungültigen Klausel gilt das Gesetz. Jegliche Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Stand 15.12.2018